Sie haben Post von uns bekommen?

Sie haben von uns die Mitteilung erhalten, dass die Eichfrist Ihres Gartenzählers abgelaufen ist? Dann haben wir hier eine kurze Checkliste, was Sie für den Einbau eines neuen Gartenzählers beachten müssen:

1. Wechsel des Gartenzählers

Damit in Ihrer Verbrauchsabrechnung auch im aktuellen Jahr die Wassermengen, welche nicht in das Schmutzwassernetz des WSE eingeleitet werden, zum Abzug kommen können, muss ein Wechsel des Zählers erfolgen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer 
Schmutzwassergebührensatzung (§3 Absatz 3) und der  
Fäkalienentsorgungssatzung (§17 Absatz 3).

2. Zugelassenes Installationsunternehmen beauftragen

Der Zählerwechsel muss durch Sie veranlasst und bezahlt werden sowie durch eine vom WSE zugelassene Fachfirma erfolgen. Eine Liste der bei uns gelisteten Installationsunternehmen finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.

3. Abnahme und Verplombung durch den WSE

Damit der Zähler in der Abrechnung anerkannt werden kann, muss nach dem Wechsel eine kostenpflichtige Abnahme und Verplombung durch einen Mitarbeiter des WSE erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dafür direkt einen Termin mit uns.

Schicken Sie uns hierzu einfach eine kurze Mail mit dem vom Installateur ausgefüllten Formular für Zusatzzähler an ZWD(at)w-s-e.de. Melden Sie sich bitte im Anschluss innerhalb der darauffolgenden Tage telefonisch unter der 03341 343-239 für die Terminvereinbarung.

Bitte bewahren Sie den alten Zähler bis zur Abnahme von uns auf.

Zu diesen Zeiten erreichen Sie unseren Zählerwechseldienst:

 

 

Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Bitte prüfen Sie vorab, ob sich der Zählerwechsel für Sie wirtschaftlich lohnt – insbesondere im Hinblick auf die entstehenden Kosten und die mögliche Ersparnis, da dies von Ihrem individuellen Verbrauch abhängt.