Wasserentnahmen über Hydranten bedürfen
der Zustimmung des WSE

Standrohrvermiertung (Antrag zur zeitlich befristeten Wasserentnahme)

Für Ihren temporären Wasserbedarf – Sie bauen ein Haus oder planen eine Veranstaltung und benötigen vorübergehend einen Wasseranschluss? Dafür können Sie das engmaschige Netz von Hydranten in Ihrer Gemeinde nutzen. Der WSE verleiht Ihnen gerne ein kostenpflichtiges Standrohr mit geeichtem Wasserzähler für die Wasserentnahme. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Bitte beachten Sie unsere Leihbedingungen und mieten Sie Ihr Standrohr frühzeitig.

Zur Übermittlung Ihrer Daten nutzen Sie bitte bevorzugt das nachfolgende Online-Formular!

oder senden uns das ausgefüllte Formular der Druckversion (PDF) zurück an:
E-Mail: materialwirtschaft(at)w-s-e.de

Formular zur Standrohrvermietung:

Betrieb und Rückbau des Standrohrs:

  • Die Wasserentnahme ist ausschließlich über die am Standrohr befindlichen Auslaufventile (4) zu regulieren. Dabei muss die Hydrantenabsperrung immer voll geöffnet bleiben.
  • Den Hydrantenschlüssel (A) während der Wasserentnahme über das Standrohr vom Unterflurhydranten abnehmen, um die Bedienung durch Unbefugte zu verhindern. Wird das Standrohr nicht mehr für die Wasserentnahme benötigt, ist dieses sofort vom Unterflurhydranten zurückzubauen.
  • Den Hydrantenschlüssel (A) auf den Vierkant (2) am Unterflurhydranten aufsetzen. Den Unterflurhydranten mit dem Hydrantenschlüssel (A) bei laufender Entnahme wieder bis zum Anschlag langsam (im Uhrzeigersinn) schließen.
  • Das Standrohr vom Unterflurhydranten (gegen d. Uhrzeigersinn drehen) lösen.
  • Die Verschlusskappe (gelb) auf die Fußverschraubung des Standrohrs aufsetzen und kontrollieren, dass kein Wasser aus dem Unterflurhydranten austritt.
  • Der Unterflurhydrant entleert sich selbständig innerhalb weniger Minuten.
  • Sollte der Wasserstand im Unterflurhydranten nicht absinken, bitte den WSE informieren (03341 / 343 111).
  • Den Schutzdeckel (1) wieder auf die Bajonettklaue (3) aufsetzen. Auflageflächen der Straßenkappe reinigen und durch Einlegen des Kappendeckels verkehrssicher verschließen.

WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE WASSERENTNAHME:

  1. Der Betreiber (Mieter) eines Standrohrs ist für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht zuständig. Der Zugang zum Unterflurhydranten muss jederzeit, beispielsweise für Feuerlöscharbeiten gewährleistet sein.
  2. Für die ordnungsgemäße Installation der Verteilungs- oder Befüllungsanlage ab der Übergabestelle des Trinkwassers am Standrohr ist der Betreiber verantwortlich.
  3. Das Standrohr darf ausschließlich für die Entnahme aus dem Leitungsnetz des WSE verwendet werden. Eine Zweckentfremdung ist untersagt.
  4. Bei der Verwendung von Standrohren zur Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch aus zentralen Wasserversorgungssystemen sind die gesetzlichen und technischen Vorgaben lt. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik streng einzuhalten. Dem Mieter wird durch Fachpersonal des WSE ein desinfiziertes Standrohr aufgebaut (der Wiederaufbau ist wie der Erstaufbau kostenpflichtig). Ab dem Übergabepunkt (Hydrant) übernimmt der Mieter des Standrohrs die Verantwortung für die Trinkwasserqualität.
  5. Standrohre sind gegen Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Bei Frostgefahr und zur Vermeidung von Diebstahl sind Standrohre nach der Verwendung sofort zurückzubauen, geschützt und frostsicher aufzubewahren.
  6. Für Schäden, die nicht auf normalen Materialverschleiß zurückzuführen sind und die nicht im Verantwortungsbereich des WSE liegen, sowie für Verlust und bei starken Verschmutzungen wird Schadenersatz geltend gemacht.

Kosten gemäß der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung:

Bereitstellung eines Standrohrs / Tagesmiete: 1,53 € zzgl. gesetzliche MwSt.
Wasserverbrauch je m³ (Mindestverbrauch 2m³): 1,02 € zzgl. gesetzliche MwSt.
Bei Trinkwasserentnahmen sind für die Desinfektion und Aufstellung 89,90 € für das erste Standrohr und 32,00 € für jedes weitere Standrohr zu entrichten

 

An alles gedacht?

Für das Ausleihen eines Standrohrs benötigen Sie:

  1. Kaution in Höhe von 500,00 € (Zahlung in Bar oder per Verrechnungscheck)
  2. Vorabüberweisung Sparkasse MOL DE05 1705 4040 3608 076 343
  3. als Privatkunde: Personalausweis
  4. als Geschäftskunde: Auftrag oder Bestellung

Bei Rückgabe des Standrohrs wird die geleistete Kaution mit der Tagesmiete und dem Verbrauch verrechnet. Die Rückzahlung des Differenzbetrages erfolgt per Banküberweisung (IBAN / BIC) oder Verrechnungsscheck.

Die Ausgabe oder Rücknahme von Standrohren erfolgt:

Mo. - Do.: 07:15 - 09:00 Uhr und 13:00 - 14.00 Uhr

Frau Lerch
Sachgebietsleiterin Materialwirtschaft
Tel.: 03341 / 343 -290, Fax: 03341 / 343 -292
c.lerch(at)w-s-e.de

Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung