Satzungsänderung zur Deckelung der Verbrauchsmengen

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) hat in Ihrer Sitzung am 1. Dezember 2021 diverse Satzungsänderungen der bestehenden Satzungen sowie neue Satzungen für das Industrie- und Gewerbegebiet Freienbrink (kurz IGF) beschlossen. Insbesondere die Änderungen der Wasserversorgungssatzungen zur administrativen Begrenzung der Verbrauchsmengen wurden bereits im Vorfeld der Sitzung zum Teil sehr emotional in der Öffentlichkeit diskutiert.

Das Versorgungssystem des Wasserverbandes Strausberg-Erkner funktioniert wie ein Solidarsystem, in dem sich die Mitgliedsgemeinden zur sicheren Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet zusammengeschlossen haben. Eben dieses Solidarsystem kann durch übermäßige Entnahme Einzelner beeinträchtigt werden.

Einerseits verzeichnen wir bereits seit einigen Jahren in den Sommermonaten Spitzenverbräuche, die unsere Technik und Leitungen an die Kapazitätsgrenzen bringen. Andererseits werden von den zuständigen Behörden Genehmigungsanträge zur Erhöhung der Entnahmemengen nicht bewilligt oder werden bestehende Entnahmegenehmigungen durch Umweltverbände beklagt. Mahnungen zum sparsamen und bewussten Umgang mit der begrenzten natürlichen Ressource Wasser haben nicht zur gewünschten Entspannung geführt. Die rechtlichen Grundlagen (AVBWasserV) ermächtigen uns erst im Schadensfall, also wenn das System bereits überlastet ist, zum Eingreifen. Soweit soll es auf keinen Fall kommen!

Wir sind froh, dass die Satzungen mit einer Mehrheit der Mitgliedsvertreter beschlossen wurden und der Verband damit in die Lage versetzt wird, bei übertriebenen Spitzenverbräuchen eingreifen zu können. Damit haben wir eine genauere Planungsgrundlage, können freie Kapazitäten bewerten und für die Entwicklung zusagen. Nur so kann auch zukünftig eine gerechte Trinkwasserverteilung für alle 170.000 Menschen im Verbandsgebiet gewährleistet werden.

Was müssen die Kundinnen und Kunden des WSE wissen? Was ist jetzt zu tun?

  • Die Satzungsänderungen zielen in erster Linie auf größere Einzelverbraucher (z.B. Industriebetriebe) ab, da diese unser Verbundsystem im Verhältnis mehr beanspruchen und die erzielbaren Effekte schneller zum Tragen kommen.
  • Alle Satzungen und Satzungsänderungen werden im Amtsblatt im Dezember veröffentlicht und können dort von jedem gelesen werden.
  • Für Neukunden wird der Verbrauch anhand der voraussichtlichen Nutzung bereits bei der Beantragung des Hausanschlusses festgelegt.
  • Im ersten Schritt werden Bestandskunden von uns aktiv kontaktiert, sofern wir Handlungsbedarf sehen. Die Kundinnen und Kunden des WSE müssen also aktuell nichts veranlassen.