Grundstücksbreite
Grundstücksseite, an der die
Schmutzwasser-leitung verläuft oder anliegt und
der Schmutz-wasseranschluss erfolgte.
Grundstückslänge
Bei Grundstücken, die im 50 m - Bereich baulich
oder gewerblich genutzt werden, bzw. Bauland
sind, werden maximal diese 50 m in Ansatz
gebracht. Bei Grundstücken, die das Längen-maß
von 50 m nicht aufweisen, wird die tatsächliche
Länge in Ansatz gebracht. Wird der der 50 m -
Bereich mit einer Bebauung, in der Schmutzwasser
anfällt oder mit einer gewerblichen Nutzung
überschritten, so wird zu den 50 m das Maß der
Überschreitung (Hinterkante) hinzugerechnet. |
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